- § 1: Angebote der Partner
(1) Alle regulär ausgeschriebenen Weiterbildungsangebote finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.
(2) Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen sind die Anbieter nicht verpflichtet, die ausgeschriebenen Weiterbildungsangebote durchzuführen.
(3) Bei kurzfristiger Erkrankung oder Wegeunfall des Leiters besteht seitens der Anbieter keine Verpflichtung zur Durchführung des Lehrgangs.
(4) Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten sind den entsprechenden Hinweisen zu entnehmen.
(5) Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich für jedermann zugänglich.
Die Anbieter behalten sich vor, in berechtigten Ausnahmefällen (z. B. Höhere Gewalt) den ausgeschriebenen Kursort zu verlegen.
- § 3: Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
Die erfolgreiche Teilnahme setzt die aktive Teilnahme voraus. Diese wird mit der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung durch den jeweiligen Anbieter bestätigt.
- § 4: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellem Verhalten, Hausrecht
(1) Die Anbieter behalten sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden kann. Die Entscheidung hierüber trifft der verantwortliche Kursleiter. Der Ausschluss von der Kursteilnahme ist einer Nicht-Abmeldung (vgl. § 10 AGB) gleichzusetzen.
(2) Die Anbieter behalten sich vor, Personen von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn:
- der Teilnehmer trotz Ermahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen kommuniziert,
- der Teilnehmer trotz Ermahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt (z. B. grob fahrlässiges Hantieren mit Übungskanülen),
- der Teilnehmer während des Kurses eine Straftat begeht (z. B. Diebstahl),
- der Teilnehmer trotz Ermahnung Handlungen begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung in Frage stellen, — der Teilnehmer unter Alkoholeinfluss zum Termin erscheint.
(3) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit des Lehrganges das Hausrecht auszuüben.
(4) Die bereits entrichteten Kursgebühren eines vom Lehrgang ausgeschlossenen Teilnehmers werden nicht zurückerstattet.
- § 5: Zahlung der Kursgebühren
Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt:
- in Form von Barzahlung vor Kursbeginn,
- in Form einer Rechnung, sofern dies bei der Anmeldung vereinbart wurde.
Die Zahlungsmethode legt der jeweilige Anbieter selbst fest.
- § 6: Akzeptanz von Zahlungsmitteln
(1) Die Zahlung der Kursgebühren hat in Euro zu erfolgen.
(2) Aus Sicherheitsgründen werden bei Barzahlung keine EUR 200,00 und EUR 500,00 Banknoten akzeptiert.
(3) EC-Karte, Kreditkarte, Devisen, Einzugsermächtigung werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
- § 7: Anmeldung zu den Kursen
Die Anmeldung zu den Weiterbildungsangeboten, zu denen eine Anmeldepflicht besteht, erfolgt über das Portal www.futuretex-management.de.
Mit getätigter Anmeldung und Bestätigung der AGB´s wird versichert, dass alle notwendigen Teilnahmevoraussetzung laut Seminarbeschreibung erfüllt sind.
- § 7a: Besondere Hinweise zu Anmeldungen im Zusammenhang mit dem Thema Corona-Virus
Schon vor einer Anmeldung zu einem der Weiterbildungsangebote bitten wir zu beachten,
- dass Teilnehmer, die sich kürzlich (4 Wochen vor Beginn) in einem Risikogebiet (siehe Internetseite des RKI) aufgehalten haben, keine Angebote in Präsenzform wahrnehmen dürfen.
- dass Teilnehmende, die Erkältungssymptome zeigen, nicht am Weiterbildungsangebot in Präsenzform teilnehmen dürfen.
Tagesaktuell zum Corona-Virus finden Sie wichtige Informationen unter:
- DGUV Seite zum Coronavirus Disease 2019 (COVID-19)
- Robert Koch Institut
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- infektionsschutz.de
Auf den Seiten finden Sie auch zahlreiche graphische Vorlagen für Hygienehinweise, die sie in ihren Unternehmen und Einrichtungen verwenden können.
- § 8: Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Bestätigung der Kursplatzreservierung erfolgt in jedem Fall schriftlich per Post oder elektronisch per Email.
- § 9: Abmeldung von reservierten Kursplätzen und Ausfallgebühren
(1) Abmeldungen bis zehn Kalendertage vor Beginn sind kostenfrei möglich, sofern diese in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind.
(2) Abmeldungen, die kurzfristiger als zehn Kalendertage vor Kursbeginn in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind, ziehen die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe von 80 Prozent des Kurspreises nach sich.
(3) Nichterscheinen am Kurstag ohne vorliegende Abmeldung in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, bzw. die Absage bis 24 Stunden vor Kursbeginn und am Kurstag selbst, hat die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe von 100 Prozent des Kurspreises zur Folge.
(4) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder für weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte Personen angemeldet hat.
- § 10: Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ohne Anmeldung
(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zu deren Besuch eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht.
(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Kursleiter vor Ort.
(3) Besteht keine Möglichkeit zur Teilnahme an einem anmeldepflichtigen Kurs, können Ansprüche des Abgewiesenen auf Verdienstausfall und alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Reisekosten) gegenüber dem Partner nicht geltend gemacht werden.
- § 11: Haftung für das Eigentum von Kursteilnehmern
Die Anbieter übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern.
- § 12: Haftung für die Beschädigung am Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Teilnehmer übernehmen keine Haftung für die Beschädigung am Eigentum (z. B. Brille, Mobiltelefon, Schmuck usw.) von Kursteilnehmern, wenn dieses entgegen den Anweisungen des Kursleiters während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung der Anbieter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- § 13: Haftung für die Beschädigung an der Gesundheit von Kursteilnehmern
(1) Die Anbieter übernehmen keine Haftung für die Beschädigung an der Gesundheit von Kursteilnehmern, wenn diese nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen.
(2) Die Haftung der Anbieter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Reklamationen (z. B. über subjektiv empfundene Schlechtleistung) der Teilnehmer über eine von den Partnern angebotene Dienstleistung sind binnen 14 Tagen nach Ende des Kurses dem jeweiligen Anbieter mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Reklamationen, die später als 14 Tage nach Ende des Lehrganges bei den Anbietern eingehen, werden grundsätzlich nicht mehr bearbeitet.
- § 15: Rückerstattung von Kursgebühren
Eine Rückerstattung von Kursgebühren während oder am Ende des Lehrganges ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise können berechtigte Kunden-Reklamationen eine Rückerstattung der Kursgebühren zur Folge haben. Hierüber entscheidet allein der jeweilige Anbieter.