Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle von der futureTEX Manage­ment GmbH (nach­fol­gend futureTEX genannt) bewor­be­nen Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te gel­ten fol­gen­de All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen:

All­ge­mei­ne Bestimmungen 

  • § 1: Ange­bo­te der Partner
  • § 2: Kursorte
  • § 3: Beschei­ni­gung einer erfolg­rei­chen Teilnahme
  • § 4: Aus­schluss von der Kurs­teil­nah­me auf­grund Ver­spä­tung, spe­zi­el­len Ver­hal­tens, Hausrecht
  • § 5: Zah­lung der Kursgebühren
  • § 6: Akzep­tanz von Zahlungsmitteln

Anmel­dung, Abmel­dung, Ausfallgebühren

  • § 7: Anmel­dung zu den Weiterbildungsangeboten
  • § 7a: Beson­de­re Hin­wei­se zu Anmel­dun­gen im Zusam­men­hang mit dem The­ma Corona-Virus
  • § 8: Bestä­ti­gung der Platzreservierung
  • § 9: Abmel­dung von reser­vier­ten Plät­zen und Ausfallgebühren
  • § 10: Teil­nah­me an Kur­sen ohne Anmeldung

Haf­tung für Eigen­tum und Gesundheit 

  • § 11: Haf­tung für das Eigen­tum von Teilnehmern
  • § 12: Haf­tung für die Beschä­di­gung am Eigen­tum von Teilnehmern
  • § 13: Haf­tung für die Beschä­di­gung an der Gesund­heit von Teilnehmern

Rekla­ma­tio­nen, Rück­erstat­tung von Gebüh­ren, Gerichtsstand 

  • § 14: Reklamationen
  • § 15: Rück­erstat­tung von Gebühren

Inkraft­tre­ten, Neben­ab­re­den, Änderungen

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen tre­ten am 01.02.2022 in Kraft. Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht. Ände­run­gen die­ser AGB bedür­fen der Schriftform.

  • § 1: Ange­bo­te der Partner 

(1) Alle regu­lär aus­ge­schrie­be­nen Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te fin­den zu den ange­ge­be­nen Ter­mi­nen und Zei­ten statt.

(2) Bei höhe­rer Gewalt oder außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nis­sen sind die Anbie­ter nicht ver­pflich­tet, die aus­ge­schrie­be­nen Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te durchzuführen.

(3) Bei kurz­fris­ti­ger Erkran­kung oder Wege­un­fall des Lei­ters besteht sei­tens der Anbie­ter kei­ne Ver­pflich­tung zur Durch­füh­rung des Lehrgangs.

(4) Die Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me an den Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten sind den ent­spre­chen­den Hin­wei­sen zu entnehmen.

(5) Alle Ver­an­stal­tun­gen sind grund­sätz­lich für jeder­mann zugänglich.

  • § 2: Kursorte

Die Anbie­ter behal­ten sich vor, in berech­tig­ten Aus­nah­me­fäl­len (z. B. Höhe­re Gewalt) den aus­ge­schrie­be­nen Kurs­ort zu verlegen.

  • § 3: Beschei­ni­gung der erfolg­rei­chen Teilnahme

Die erfolg­rei­che Teil­nah­me setzt die akti­ve Teil­nah­me vor­aus. Die­se wird mit der Aus­stel­lung der Teil­nah­me­be­schei­ni­gung durch den jewei­li­gen Anbie­ter bestätigt.

  • § 4: Aus­schluss von der Kurs­teil­nah­me auf­grund Ver­spä­tung, spe­zi­el­lem Ver­hal­ten, Hausrecht 

(1) Die Anbie­ter behal­ten sich vor, Teil­neh­mer von der Teil­nah­me an Kur­sen aus­zu­schlie­ßen, wenn sich die­se der­art ver­spä­ten, dass die ver­blei­ben­de Anwe­sen­heit und akti­ve Teil­nah­me nicht mehr mit einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung bestä­tigt wer­den kann. Die Ent­schei­dung hier­über trifft der ver­ant­wort­li­che Kurs­lei­ter. Der Aus­schluss von der Kurs­teil­nah­me ist einer Nicht-Abmel­dung (vgl. § 10 AGB) gleichzusetzen.

(2) Die Anbie­ter behal­ten sich vor, Per­so­nen von der Teil­nah­me an Kur­sen aus­zu­schlie­ßen, wenn:

- der Teil­neh­mer trotz Ermah­nung wie­der­holt frem­den­feind­li­che, men­schen­ver­ach­ten­de oder sexis­ti­sche Äuße­run­gen kommuniziert,

- der Teil­neh­mer trotz Ermah­nung wie­der­holt eine Gefahr für ande­re Teil­neh­mer dar­stellt (z. B. grob fahr­läs­si­ges Han­tie­ren mit Übungskanülen),

- der Teil­neh­mer wäh­rend des Kur­ses eine Straf­tat begeht (z. B. Diebstahl),

- der Teil­neh­mer trotz Ermah­nung Hand­lun­gen begeht, die den gere­gel­ten Ablauf der Schu­lung in Fra­ge stel­len, — der Teil­neh­mer unter Alko­hol­ein­fluss zum Ter­min erscheint.

(3) Der ver­ant­wort­li­che Kurs­lei­ter hat das Recht, zu jeder Zeit des Lehr­gan­ges das Haus­recht auszuüben.

(4) Die bereits ent­rich­te­ten Kurs­ge­büh­ren eines vom Lehr­gang aus­ge­schlos­se­nen Teil­neh­mers wer­den nicht zurückerstattet.

  • § 5: Zah­lung der Kursgebühren 

Die Zah­lung der Kurs­ge­büh­ren erfolgt:

- in Form von Bar­zah­lung vor Kursbeginn,

- in Form einer Rech­nung, sofern dies bei der Anmel­dung ver­ein­bart wurde.

Die Zah­lungs­me­tho­de legt der jewei­li­ge Anbie­ter selbst fest.

  • § 6: Akzep­tanz von Zahlungsmitteln

(1) Die Zah­lung der Kurs­ge­büh­ren hat in Euro zu erfolgen.

(2) Aus Sicher­heits­grün­den wer­den bei Bar­zah­lung kei­ne EUR 200,00 und EUR 500,00 Bank­no­ten akzeptiert.

(3) EC-Kar­te, Kre­dit­kar­te, Devi­sen, Ein­zugs­er­mäch­ti­gung wer­den als Zah­lungs­mit­tel nicht akzeptiert.

  • § 7: Anmel­dung zu den Kursen 

Die Anmel­dung zu den Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten, zu denen eine Anmel­de­pflicht besteht, erfolgt über das Por­tal www.futuretex-management.de.

Mit getä­tig­ter Anmel­dung und Bestä­ti­gung der AGB´s wird ver­si­chert, dass alle not­wen­di­gen Teil­nah­me­vor­aus­set­zung laut Semi­nar­be­schrei­bung erfüllt sind.

  • § 7a: Beson­de­re Hin­wei­se zu Anmel­dun­gen im Zusam­men­hang mit dem The­ma Corona-Virus 

Schon vor einer Anmel­dung zu einem der Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te bit­ten wir zu beachten,

  • dass Teil­neh­mer, die sich kürz­lich (4 Wochen vor Beginn) in einem Risi­ko­ge­biet (sie­he Inter­net­sei­te des RKI) auf­ge­hal­ten haben, kei­ne Ange­bo­te in Prä­senz­form wahr­neh­men dürfen.
  • dass Teil­neh­men­de, die Erkäl­tungs­sym­pto­me zei­gen, nicht am Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot in Prä­senz­form teil­neh­men dürfen.

Tages­ak­tu­ell zum Coro­na-Virus fin­den Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen unter:

  • DGUV Sei­te zum Coro­na­vi­rus Dise­a­se 2019 (COVID-19)
  • Robert Koch Institut
  • Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Aufklärung
  • infektionsschutz.de

Auf den Sei­ten fin­den Sie auch zahl­rei­che gra­phi­sche Vor­la­gen für Hygie­ne­hin­wei­se, die sie in ihren Unternehmen und Ein­rich­tun­gen ver­wen­den können.

  • § 8: Bestä­ti­gung der Kursplatzreservierung 

Die Bestä­ti­gung der Kurs­platz­re­ser­vie­rung erfolgt in jedem Fall schrift­lich per Post oder elek­tro­nisch per Email.

  • § 9: Abmel­dung von reser­vier­ten Kurs­plät­zen und Ausfallgebühren 

(1) Abmel­dun­gen bis zehn Kalen­der­ta­ge vor Beginn sind kos­ten­frei mög­lich, sofern die­se in münd­li­cher, fern­münd­li­cher, schrift­li­cher oder elek­tro­ni­scher Form ein­ge­gan­gen sind.

(2) Abmel­dun­gen, die kurz­fris­ti­ger als zehn Kalen­der­ta­ge vor Kurs­be­ginn in münd­li­cher, fern­münd­li­cher, schrift­li­cher oder elek­tro­ni­scher Form ein­ge­gan­gen sind, zie­hen die Erhe­bung einer Aus­fall­ge­bühr in Höhe von 80 Pro­zent des Kurs­prei­ses nach sich.

(3) Nicht­er­schei­nen am Kurs­tag ohne vor­lie­gen­de Abmel­dung in münd­li­cher, fern­münd­li­cher, schrift­li­cher oder elek­tro­ni­scher Form, bzw. die Absa­ge bis 24 Stun­den vor Kurs­be­ginn und am Kurs­tag selbst, hat die Erhe­bung einer Aus­fall­ge­bühr in Höhe von 100 Pro­zent des Kurs­prei­ses zur Folge.

(4) Die For­de­rung der Aus­fall­ge­bühr rich­tet sich an die Per­son, die die Anmel­dung für sich oder für wei­te­re Drit­te Per­so­nen durch­ge­führt hat bzw. an das Unternehmen, in des­sen Auf­trag die Per­son sich oder wei­te­re Drit­te Per­so­nen ange­mel­det hat.

  • § 10: Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men ohne Anmeldung 

(1) Ein Anspruch auf Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, zu deren Besuch eine Anmel­dung erfor­der­lich ist, besteht nicht.

(2) Eine Teil­nah­me ohne Anmel­dung ist nur mög­lich, wenn zu Lehr­gangs­be­ginn noch freie Kurs­plät­ze vor­han­den sind. Die Ent­schei­dung hier­über obliegt dem jewei­li­gen Kurs­lei­ter vor Ort.

(3) Besteht kei­ne Mög­lich­keit zur Teil­nah­me an einem anmel­de­pflich­ti­gen Kurs, kön­nen Ansprü­che des Abge­wie­se­nen auf Ver­dienst­aus­fall und alle damit in Zusam­men­hang ste­hen­den Kos­ten (z. B. Rei­se­kos­ten) gegen­über dem Part­ner nicht gel­tend gemacht werden.

  • § 11: Haf­tung für das Eigen­tum von Kursteilnehmern 

Die Anbie­ter über­neh­men kei­ne Haf­tung für mit­ge­brach­te Wert­ge­gen­stän­de und die Gar­de­ro­be von Kursteilnehmern.

  • § 12: Haf­tung für die Beschä­di­gung am Eigen­tum von Kursteilnehmern 

(1) Die Teil­neh­mer über­neh­men kei­ne Haf­tung für die Beschä­di­gung am Eigen­tum (z. B. Bril­le, Mobil­te­le­fon, Schmuck usw.) von Kurs­teil­neh­mern, wenn die­ses ent­ge­gen den Anwei­sun­gen des Kurs­lei­ters wäh­rend der Übun­gen beschä­digt wird.

(2) Die Haf­tung der Anbie­ter ist grund­sätz­lich auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

  • § 13: Haf­tung für die Beschä­di­gung an der Gesund­heit von Kursteilnehmern 

(1) Die Anbie­ter über­neh­men kei­ne Haf­tung für die Beschä­di­gung an der Gesund­heit von Kurs­teil­neh­mern, wenn die­se nicht im kon­kre­ten Zusam­men­hang mit den Übungs­an­lei­tun­gen stehen.

(2) Die Haf­tung der Anbie­ter ist grund­sätz­lich auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

  • § 14: Reklamationen 

Rekla­ma­tio­nen (z. B. über sub­jek­tiv emp­fun­de­ne Schlecht­leis­tung) der Teil­neh­mer über eine von den Part­nern ange­bo­te­ne Dienst­leis­tung sind bin­nen 14 Tagen nach Ende des Kur­ses dem jewei­li­gen Anbie­ter münd­lich, fern­münd­lich, schrift­lich oder elek­tro­nisch mit­zu­tei­len. Rekla­ma­tio­nen, die spä­ter als 14 Tage nach Ende des Lehr­gan­ges bei den Anbie­tern ein­ge­hen, wer­den grund­sätz­lich nicht mehr bearbeitet.

  • § 15: Rück­erstat­tung von Kursgebühren 

Eine Rück­erstat­tung von Kurs­ge­büh­ren wäh­rend oder am Ende des Lehr­gan­ges ist grund­sätz­lich nicht mög­lich. Aus­nahms­wei­se kön­nen berech­tig­te Kun­den-Rekla­ma­tio­nen eine Rück­erstat­tung der Kurs­ge­büh­ren zur Fol­ge haben. Hier­über ent­schei­det allein der jewei­li­ge Anbieter.